Rechtsprechung
   VGH Bayern, 08.12.1999 - 17 P 99.1582   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15814
VGH Bayern, 08.12.1999 - 17 P 99.1582 (https://dejure.org/1999,15814)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.12.1999 - 17 P 99.1582 (https://dejure.org/1999,15814)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Dezember 1999 - 17 P 99.1582 (https://dejure.org/1999,15814)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,15814) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines Gesamtpersonalratsmitglieds bei Verletzung einer Schweigepflicht; Voraussetzungen für das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 525
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Bayern, 30.04.2009 - 17 P 08.2381

    Personalvertretungsrecht nach Landesrecht; Ausschluss eines

    2 Nr. 1 BayPVG sind ebenfalls nicht erfüllt, weil die Norm eine Ausnahme von der Verschwiegenheitspflicht nur im Verhältnis von Personalratsmitgliedern innerhalb derselben Personalvertretung erfasst (BayVGH vom 8.12.1999 NVwZ-RR 2000, 525), also nicht - wie vorliegend - zwischen Angehörigen von Personalgremien verschiedener Stufen (hier des GPR und des RPR).

    Das entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH vom 8.12.1999 NVwZ-RR 2000, 525).

    In den Fällen der einfachen Fahrlässigkeit ist allerdings sorgfältig zu prüfen, ob der Pflichtenverstoß als grob zu qualifizieren ist (BayVGH vom 8.12.1999, NVwZ-RR 2000, 525; Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger, a.a.O., RdNr. 10 zu Art. 28).

  • VGH Bayern, 02.11.2009 - 17 P 08.2325

    Anforderungen an die Ahndung eines Verschwiegenheitspflichtverstoß eines

    In den Fällen der einfachen Fahrlässigkeit ist allerdings sorgfältig zu prüfen, ob der Pflichtenverstoß als grob zu qualifizieren ist (BayVGH vom 8.12.1999, NVwZ-RR 2000, 525; Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger, a.a.O., RdNr. 10 zu Art. 28).
  • VG München, 27.04.2009 - M 14 P 09.208

    Ausschluss aus dem Personalrat; Schweigepflicht

    Eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht stellt sich regelmäßig als grobe Pflichtverletzung dar (BayVGH, B. v. 8.12.1999, Az.: 17 P 99.1582; B. v. 14.11.2001, Az.: 17 P 01.1526; BVerwG B. v. 11.1.2006, Az.: 6 PB 17/05; Niedersächs. OVG, B. v. 15.12.1997, Az.: 18 M 4676/97).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht